Das Selbstbestimmungsgesetz (SBG) stellte bei seiner Einführung im Juni 2024 einen Meilenstein für die queere Community in Deutschland dar.
Endlich war es möglich, den Geschlechtseintrag und Namen ohne demütigende und teure Gutachten zu ändern sowie zum Geschlechtseintrag „x“ oder keinem Geschlechtseintrag zu wechseln. Seitdem wurden in Deutschland über 15.000 Korrekturen des Geschlechtseintrags und Vornamens durchgeführt.
Wir wollten für euch herausfinden, wie es um die Nutzung des SBG im Landkreis Gifhorn aussieht. Deshalb haben wir bei allen Standesämtern der Gemeinden und Städte angefragt, wie viele Anmeldungen eingegangen sind und Änderungen erfolgt sind.
Im Landkreis Gifhorn gab es nach unserer Erhebung bisher (Stand 03.02.2025) 56 Anmeldungen zur Durchführung des Selbstbestimmungsgesetzes, wie das Queere Netzwerk auf Anfrage bei den Standesämtern herausgefunden hat. Auf diese folgten mindestens 51 Änderungen (der Rest war zu Rückmeldungszeitpunkt noch ausstehend).
Wenn man diese Zahl hochrechnet, ist unsere Benutzungsrate auf 10.000 Einwohner*innen gerechnet fast so hoch wie in Berlin und überdurchschnittlich hoch für Deutschland. Das zeigt, dass das neue Gesetz auch Menschen im ländlichen Raum hilft!
Wir freuen uns für uns mit den Personen, die endlich in der Lage waren, mit dem neuen Gesetz ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu korrigieren und sind stolz, ihnen als Queeres Netzwerk einen Raum in Gifhorn bieten zu können. Wir werden für euch in Zukunft immer wieder nachfragen und eine Statistik über die Nutzung des SBGG in unserem Landkreis erstellen!
Stand: 03.02.2025
Gebiet | Anzahl der Anträge |
Stadt Gifhorn | 13 |
Nordkreis | 26 |
Südkreis mit Meinersen | 17 |